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200212211214Fsfe05

Neues @ FFII 2002-12-14

Im Europäischen Parlament ist das Eis gebrochen. Das Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat sich derweil die Standpunkte und Rhetorik der Patentbewegung zu eigen gemacht, welche in Brüssel auf möglichst weitgehende und einschneidende Patentierbarkeit drängt und den "Ängsten der Opensource-Bewegung" (sic!) mit doppeldeutigen Beteuerungen zu begegnen sucht. Der Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII e.V.) berichtet über aktuelle Ereignisse. Die folgenden Berichte dürfen frei kopiert und mit oder ohne Bezugnahme auf den FFII verwertet werden.
9. Dezember 2002, Brüssel
Mit diesem Gegenvorschlag scheint das Eis gebrochen zu sein. Auch in den anderen beiden zuständigen Ausschüssen melden sich gewichtige Stimmen, die Änderungen ähnlichen Inhalts fordern. Eine entsprechende Rede der JURI-Vorsitzenden Arlene McCarthy stieß auf breite fraktionsübergreifende Zustimmung im Rechtsausschuss. Allerdings setzte sich der Bayreuther CSU/EVP-Abgeordneten Dr. iur. Johannes Würmeling, der als Schattenberichterstatter der EVP einigen Einfluss ausüben könnte, in einer Gegenrede vehement für die Forderungen der herrschenden Kreise des Patentwesens ein. Würmeling zeigte sich dabei um einiges eifriger als zuletzt etwa EPA-Präsident Kober. siehe McCarthy vs Würmeling, Europarl Hearings 2002-11-07 and 26 und EPA-Präsident: Patente für Software ungeeignet
12. Dezember 2002, Berlin
Im Auftrag des "Super-Ministers" Wolfgang Clement hat der im BMWi für Patentpolitik zuständige Referent Nils Baggehufwudt einen Brief an den Software-Entwickler Markus Brinkmann geschrieben und darin erklärt, die Bundesregierung unterstütze den Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission und fordere darüber hinaus auch, dass Patentansprüche auf funktionale Texte zulässig sein müssen, sofern in diesen Texten ein "technischer Effekt" beschrieben werde. Er erklärte hierzu, es handele sich nicht um eine Patentierung von "Programmen als solchen". Der TRIPs-Vertrag schreibe vor, dass "computer-implementierte Erfindungen" patentierbar sein müssten, wohingegen "reine Quellcodes" natürlich "nach wie vor" von der Patentierbarkeit ausgeschlossen sein sollten. Weitere Erläuterungen der altbekannten Irrtümer dieses Briefes finden sich in folgenem Diskussions-Strang: BMWi 2002-12-06 an Marcus Brinkmann: Bundesregierung in Brüssel für Logik- und Textpatente siehe auch Der TRIPs-Vertrag und Softwarepatente und Patentjurisprudenz auf Schlitterkurs -- der Preis für die Demontage des Technikbegriffs Bereits Ende November hat sich das BMWi in einem internen Papier ähnlich geäußert. Wir haben dieses Papier jetzt mit kritischen Anmerkungen veröffentlicht. siehe BMWi-Erklärungen für Änderungsvorschläge der REU-Patent-Arbeitsgruppe. und Appell an die Bundesregierung siehe auch REU/DKPMA 2002/09/23: Änderungsvorschläge zum Softwarepatente-Richtlinienentwurf Zu Baggehufwudts Brief erklärt der Münchener Software-Unternehmer Patrick Fromberg:
Dieser Brief ist aber eine Kapitulationserklärung von Herrn Baggehufwudt an den Status Quo der Wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, welche die die Regierung doch verbessern will. ... Schlimmer noch, dieser Brief zeigt, das die Regierung Gesetze, in denen Privilegien versteckt werden, nicht einmal dann durchschaut, wenn die Interessenslagen einigermaßen offensichtlich sind und ganze Organisationen sie darauf aufmerksam machen. Es gibt tausende von Gesetzen, die insbesondere in ihrer Auslegung, einigen ein parasitäres Dasein garantieren. Wenn jedes dieser Gesetze nur ein Tausendstel am Wirtschaftswachstum knabbert, bedeutet das schon Rezession.

Ohne den EU-Wettbewerbskomissar Monti hätten wir die Telekom noch heute als Staatsbetrieb. Derzeit ist die Regierung nicht in der Lage das Bahnnetz und den Bahnbetrieb auseinander zu halten, und wieder scheint Monti die Deutsche Regierung erst zwingen zu müssen. Bei der Software funktioniert der Wettbewerb wohl auch nicht ganz richtig, wenn es ein 95%-Monopol gibt. Wenn die Deutsche Regierung so weitermacht, wird sie überflüssig.

In der Tat scheut die Bundesregierung auch vor unpopulären Maßnahmen nicht zurück, wenn es darum geht, einflussreiche Kreise mit besonderen Privilegien und Subventionen zu bedenken. Wo es zu unpopulär wird, gibt man vorzugsweise den Schwarzen Peter nach Brüssel ab. Die Kommission ist immer dankbar, wenn sie sich unter dem Stichwort Binnenmarkt-Harmonisierung neue Kompetenzen erschleichen kann und dabei die Unterstützung nationaler Regierungen erfährt. Wo wichtige Interessen ihrer Freunde aus der Großindustrie auf dem Spiel stehen, zögert die Bundesregierung nicht, unpopuläre Brüsseler Vorgaben noch zu übertreffen. In der Auseinandersetzung um die Privatkopie lässt sich ein ähnliches Verhalten der Bundesregierung beobachten. Der Bonner Jurist Heiko Recktenwald kommentiert:
Diese Entscheidung hat die Bundesregierung getroffen, als sie sich entschloss, die an sich offene einschlägige EU Richtlinie nur minimal umzusetzen. Wie das im Einzelnen gelaufen ist, wie Interessen der Verbraucher unter dem Vorwand eines Gegensatzes EU/Deutschland ohne jede Diskussion den Experimenten der Industrie geopfert wurden, das ist der sehr viel größere Skandal.

Teilweise behandelt in http://212.202.128.197/ uzs106/bla/wipodmcaetc.txt.

Wobei anzumerken wäre, dass die "Industrie" mindestens ebenso regelmäßig wie das Volk zum Opfer illoyaler Repräsentanten wird. Dies ist sicherlich im Falle der Kopierschutz-Richtlinie ebenso wie beim Softwarepatent-Richtlinienentwurf geschehen. siehe Vom Teufel geritten --- BITKOM e.V.
12. Dezember 2002
Ein Abmahnungsschreiben der Firma Oberthur Card System sorgte für das Verschwinden einer Programmier-Bibliothek vom Netz. Der französische Entwickler Marcel Martin gab sein Projekt auf, nachdem Oberthur behauptet hatte, der legitime Besizter gewisser geometrischer Rechenregeln zu sein. Wir veröffentlichen ein Beispielprogramm, welches zumindest den Angaben von Oberthur zufolge den Patentanspruch verletzt.
12. Dezember 2002, Berlin
Am 28. Dezember findet auf dem 19. Kongress des Chaos Computer Club in Berlin eine neuartige Veranstaltung unter Leitung von Peter Gerwinski statt. Neben informativen Vorträgen bietet Patent-Party auch musikalische und kabarettistische Einlagen. Software-Entwickler können sich ab sofort an einem Programmierwettbewerb beteiligen, dessen Gewinner auf der Party ermittelt werden sollen. siehe http://www.ccc.de/congress/2002/fahrplan/event/411.en.html
12. Dezember 2002, Berlin
Der nächste Weltkongress der Patentanwälte wird vom 2. bis 6. Juni 2003 in Berlin stattfinden. Die deutsche Patentanwaltskammer, Mitglied des Weltverbandes FICPI, wird dieses Treffen organisieren. Das Kongressprogramm wird die wichtigsten Entwicklungen des gewerblichen Rechtsschutzes behandeln, darunter auch die "Problematik des Patentschutzes für biotechnische Erfindungen, Computersoftware und Geschäftsmethoden", so das Einladungsschreiben. siehe Dreiss: Willkommen in Berlin 2003 siehe auch Wowereit: Berlin freut sich auf seine Gäste Wowereit pflegt hier den Mythos des Ideen-Eigentums und misst der dagegen stehenden Schaffensfreiheit Wert bei:
Ich freue mich, dass auch der Weltkongress der Patentanwälte vom 2. bis 6. Juni 2003 in Berlin stattfindet. Wirtschaftlicher Erfolg ist häufig eine Frage guter Ideen. Um so wichtiger ist es, dass Erfinder und Unternehmer die Sicherheit haben, dass ihr geistiges Eigentum auch wirksam geschützt wird. Patentanwälte tragen dafür eine hohe Verantwortung.
Richter tragen vielleicht eine "hohe Verantwortung". Anwälte sind ihrem Mandanten gegenüber verantwortlich und brauchen hierzu eigentlich keine zusätzliche Ermahnung durch einen Bürgermeister. Was meint Wowereit also? siehe auch Federation Internationale des Conseillers en Propriete Industrielle Auf den Webseiten der Anhörung vom 7. Nobember findet man auch eine Stellungnahme von FICPI: siehe http://www.europarl.eu.int/hearings/default/ Eigentlich war FICPI nicht eingeladen und die Patentlobby war ohnehin übermäßig stark vertreten. Den Brief von Opera Software an das Europa-Parlament veröffentlicht zu bekommen, ist uns bislang nicht gelungen. Das FICPI-Schreiben stammt von PA Esslinger, der, ähnlich wie sein Kanzleikollege Jürgen Betten und der ins Europaparlament mit eingeladene Sprecher Robert Hart, ein Patentanwalt ganz besonderer Art ist. siehe auch PA Jurgen Betten und Softwarepatente und Robert J. Hart and Software Patents Patentanwälten, die auf naturwissenschaftlichen Gebieten arbeiten, sind mit den Aktivitäten von Hart und Esslinger nicht unbedingt einverstanden. Auf einer Diskussionsveranstaltung in Kiel unterstützten zwei Patentanwälte heftige Vorwürfe gegen die Berufsverbände der Patentanwälte. Ihnem ständigen einseitig auf mehr Patente zielenden Trommelfeuer sei es im wesentlichen zu verdanken, dass die Patentrechtsprechung auf Abwege gekommen sei. siehe Mediatage Kiel 2002-11-21 Ein weiterer Software-Patentanwalt, Stephan Freischem, schrieb im Namen von AIPPI einen Bericht die Europarl-Anhörung, der seiner hohen Verantwortung als Berichterstatter nicht unbedingt gerecht wird. Ob z.B. die drei universitären Redner Vivant, Bercowitz und Bakels wirklich "mehrheitlich für den Richtlinienentwurf stimmten", möge der Leser beurteilen. Recht hat Freischem indes, wenn er die Befürchtung äußert, unsere Botschaften könnten beim Europa-Parlament auf Resonanz stoßen. Freischems Bericht und weitere Hintergründe finden sich auf unserer Dokumentation der Europarl-Anhörungen vom November: Europarl Hearings 2002-11-07 and 26 FICPI bezeichnet sich als Interessenvertretungen der Patentanwälte, AIPPI schließt die Nutznießer des Patentwesens mit ein. Auch diese Gruppen haben einen Anspruch darauf, von ihren angeblichen Repräsentanten richtig informiert und vertreten zu werden. Es wäre zu wünschen, dass Wowereit im Juni die Patentanwälte nochmals ein wenig ernsthafter an ihre Verantwortung erinntert. Sehr "hoch" ist sie vielleicht nicht. Aber ein Mindestmaß an gesellschaftlicher Kompetenz sollte man auch Patentanwälten und ihren Verbänden abverlangen dürfen.
20. Januar 2005
Einige universitäre Informatiker, allen voran das Präsidium der GI, knüpfen Hoffnungen an das Patentwesen. Der Münchener Mathematikstudent Erich Schubert wendet sich mit einem Artikel an sie, um ihnen zu erklären, warum diese Hoffnungen trügen.
12. Dezember 2002
In der aktuellen Ausgabe findet sich neben einem Leitkommentar "Ware Information" von Ignacio Ramonet findet sich "Das menschliche Genom - Eine Entdeckung, keine Erfindung" von John Sulton, Medizin-Nobelpreis 2002, zweiseitig dann der weitere Artikel auf Seite 12/13 Dort gibt es auch eine Box "Patente Bakterien" von Jens Reich. Sulton schreibt u.a.:
Die Europäische Patentrichtlinie, die 1998 vom Europäischen Parlament verabscheidet wurde, sieht vor, dass die Sequenz oder Teilsequenz eines Gens als "Zusammensetzung von Materie" patentiert werden kann, vorrausgesetzt sie konnte ausserhalb des menschlichen Körpers repliziert, also zum Beispiel in ein Bakterium kopiert werden, wie wir es beim Sequenzieren tun. Diese Position habe ich immer schon für absurd gehalten. Das wesentliche an einem Gen ist die Information - die Sequenz; ob diese in einem anderen  Format reproduziert werden kann oder nicht, ist völlig unerheblich. ... Die Verschacherung von der Gensequenz an Privatinteressen lässt sich am besten dadurch verhindern, dass man die Gensequenz so weit wie möglich öffentlich zugänglich macht. [..] Die Zukunft der Biologie ist aufs engste mit der Bioinformatik verknüpft, mit dem Forschungsbereich also, der alle Arten von biologischen Daten sammelt und versucht aus deren Gesamtheit Schlüsse zu ziehen und Prognosen abzuleiten. Diese Tätigkeit setzt voraus, dass die Daten weithin zugänglich sind, und sie ergänzt ihrerseits wiederum die Arbeit der experiementellen Biologen.[..] Damit es vorankommt muss jeder über alle Basisdaten verfügen, sie interpretieren, ändern und weitergeben können, wie wir es von Software mit öffentlichen Quellcode kennen. ... Die Genomsequenz ist heute ein wesentlicher Bestandteil eines freien und offenen biologischen Informationssystems.
12. Dezember 2002
Hartmut war zu einer Anhörung über den Softwarepatent-Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission eingeladen, welche der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments am 7. November 2002 veranstaltete. Er hielt die Rede frei anhand von Präsentationsschaubildern. Die folgende schriftliche Version wurde zum Zwecke einer späteren Veröffentlichung auf den Webseiten des Parlaments vorbereitet.
14. Dezember 2002
FFII-Unterstützer haben jetzt mehr Möglichkeiten, an unserer Entscheidungsfindung und unseren Aktivitäten teilzunehmen, und es kommt dabei seltener zu Programm-Abstürzen. Nach einem Monat umfangreichen Programmierens kommt heute, Montag 2002-12-16, eine neue Version unserer Vereins-Software heraus.
Der FFII ist ein in München eingetragener gemeinnütziger Verein für Volksbildung im Bereich der Datenverarbeitung. Der FFII unterstützt die Entwicklung öffentlicher Informationsgüter auf grundlage des Urheberrechts, freien Wettbewerbs und offener Standards. Über 500 Mitglieder, 1000 Firmen und 60000 Unterstützer haben den FFII mit der Vertretung ihre Interessen im Bereich der Gesetzgebung zu Software-Eigentumsrechten beauftragt.
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