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SatzungVereinszweckGründung

Vereinszweck des FFII

Der Vereinszweck ist Volksbildung durch Zugänglichmachung, Neuschaffung und rechtliche Absicherung von gemeinnützigen Informationswerken, d.h. Informationswerken, auf die folgende Kriterien bestmöglichst zutreffen:
Der Vereinszweck ist Volksbildung durch Zugänglichmachung, Neuschaffung und rechtliche Absicherung von gemeinnützigen Informationswerken, d.h. Informationswerken, auf die folgende Kriterien bestmöglichst zutreffen: Der Vereinszweck ist Volksbildung durch Zugänglichmachung, Neuschaffung und rechtliche Absicherung von gemeinnützigen Informationswerken, d.h. Informationswerken, auf die folgende Kriterien bestmöglichst zutreffen:
freie Verfügbarkeit:
Jeder kann über die Information verfügen (z.B. sie verwenden, weiterentwickeln und weiterverteilen, zumindest sofern dabei die hier aufgelisteten Gemeinnützigkeitsbedingungen gewahrt bleiben), ohne dafür der Zustimmung eventueller Eigentümer (z.B. Inhaber von Urheber-, Kopier-, Patent-, Verwertungs- oder sonstigen Rechten) zu bedürfen.
Quellenoffenheit:
Die Information liegt in Quellform (primärer Form) vor, d.h. in derjenigen Form, in der ihr Urheber selbst sie konzipiert hat und weiterentwickeln würde. Jeder hat die Chance, die Initiative zur Weiterentwicklung des Informationswerkes an sich zu reißen. Der Weg dazu ist nicht durch unnötige Hürden erschwert. Zur Weiterentwicklung sind keine nicht frei verfügbaren Entwicklungswerkzeuge erforderlich.
Schnittstellenoffenheit:
Die Information kann unabhängig von anderen Informationswerken verwendet und weiterentwickelt werden, insbesondere unabhängig von Softwareprodukten, die nicht die obigen beiden Kriterien erfüllen. Alle "Systemvoraussetzungen" des Informationswerkes sind offen spezifiziert, d.h. nicht in Form von Hersteller- oder Produktnamen sondern in Form von Verweisen zu frei verfügbaren Beschreibungen frei implementierbarer Schnittstellen.

Diese Schnittstellen ermöglichen automatisierenden Zugriff auf die wesentliche nach außen hin wirksame Funktionalität, sind systematisch aufgebaut, frei von unnützer Komplexität, durch definitive Dokumentation fixiert und unabhängig von der Weiterentwicklung des Informationswerkes.

Bildungswert:
Die Information eröffnet den Zugang zu bisher verschlossenem Wissen und Können. Sie ist geeignet, die Leistungsfähigkeit ihrer Nutzer zu steigern. Sie enthält keine antiaufklärerischen Elemente (z.B. Produktwerbung, Pornographie und Hasspropaganda).
[ Satzung des FFII | Vereinszweck des FFII | Protokoll der Gründungssitzung ]
Gültiges HTML 4.01!
http://www.ffii.org/verein/statut/zweck/index.de.html
© 2004/04/06 FFII
deutsche Version 2004/04/06 von FFII